Unsere Geschäftsbedingungen für öffentliche Stadtführungen – soweit nicht anders angegeben:
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt sechs Personen.
Kinder bis 14 Jahre in Begleitung ihrer zahlenden Eltern können kostenfrei an den Führungen teilnehmen. Bei den Führungen in den Museen bis zum Alter von sechs Jahren.
Das Führungshonorar ist direkt an den Gästeführer zu entrichten. Eine Ausnahme sind die klassischen Stadtführungen, diese zahlen Sie nur an Sonn- und Feiertagen direkt an den Gästeführer. An allen anderen Tagen zahlen Sie diese Führungen in der Tourist-Information.
Bitte beachten Sie eine eventuell erforderliche Voranmeldung.
Bei Erkrankung des Gästeführers muss die Führung in den meisten Fällen leider ersatzlos ausfallen.
Um einen gelungenen Ablauf der Führungen zu gewährleisten, sollte die Gruppengröße 25 Personen nicht übersteigen.
Änderungen vorbehalten.
Die täglichen Führungen um 14:00 Uhr werden ohne Mindestteilnehmerzahl angeboten. Die Verantwortung liegt jeweils bei den Anbietern.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gebuchte Führungen finden Sie hier.